Beim unverschuldeten Unfall ist Ihr Gutachten KOSTENLOS

Unfallgutachten

Mo–So 24/7 erreichbar

Immer auf der sicheren Seite mit unserem Unfallgutachten

Professionelles Unfallgutachten, direkt erstellt

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen ein Unfallgutachten zur Abwicklung des Schadens? Kontaktieren Sie uns! Wir besprechen jeden Fall individuell und bieten zur Sicherstellung der Zufriedenheit unserer Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket an, dass neben dem Unfallgutachten auch die Betreuung durch die Anwälte unserer Partnerkanzlei vorsieht. 

Unfallgutachten – Was muss ich wissen?

Schnell ist es passiert – ein Unfall. Solch eine nicht so alltägliche Situation ist für viele ein Schock und wirft gleichzeitig so einige Fragen auf. Wir beantworten Ihnen diese.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte das vorbehaltlose Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter sowie einen Rechtsanwalt für die Abwicklung Ihres Schadens und die Erstellung des entsprechenden Unfallgutachtens zu beauftragen.

Ein Gutachten nach dem Unfall dient der Beweissicherung und Ermittlung des tatsächlichen Schadenumfangs. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es darum geht Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung nachzuweisen.

Unfallgutachten Mainz

Die Vorteile eines Unfallgutachtens

Wie läuft ein Unfallgutachten ab?

1. Termin vereinbaren

Kontakt aufnehmen und persönliches Unfallgutachten beauftragen.

2. Schadenaufnahme

Dokumentation und intensive Begutachtung an Ihrem Wunschort.

3. Einforderung

Mitteilung der Höhe des Schadens und Übergabe an unsere Anwaltskanzlei.

4. Auszahlung

Erhalt Ihrer Ersatzansprüche durch die gegnerische Versicherung.

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Gutachten ist Vertrauenssache

Ein Unfall ist nie leicht – geben Sie deshalb die Regulierung Ihres Schadens in gute Hände und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Wir erstellen Ihr Unfallgutachten stets professionell und nach bestem Gewissen.

Unfallgutachten Ihre Rechte im Schadenfall, Unfallgutachten, Mainz

Ihre Rechte als Geschädigte:r eines Verkehrsunfalls

Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?

Seien Sie immer auf der sicheren Seite und informieren Sie sich über die korrekte Vorgehensweise nach einem Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Ihre Vorteile bei Uns

Kostenlos

Als Geschädigte:r keinerlei Kosten.

Bei Ihnen vor Ort

Wir kommen zu Ihrem Wunschort.

24/7 erreichbar

Mo - So immer 24h für Sie erreichbar.

Sorgenfrei

Wir kümmern uns um alles.

Express-Service

Gutachten innerhalb von 72h erstellt.

Modernste Technik

Digital und ohne Papierkram.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Unfallgutachten

Ist der Unfall unverschuldet, so gehen die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens zu Händen der gegnerischen Versicherung. Dies ist begründet auf der Tatsache, dass diese Kosten Teil Ihrer Schadenersatzansprüche sind und somit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. In einem solchen Fall rechnen wir unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab und Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Übrigens: Die Kosten für das Einschalten eines Anwalts für Verkehrs- und Versicherungsrecht, welcher Ihre Schadensersatzansprüche bei solch einem Unfall einfordert, werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Unsere Partnerkanzlei in Frankfurt a. M. steht Ihnen hierbei gerne zur Seite und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Im Gegensatz zu Kostenvoranschlag, dokumentiert ein Unfallgutachten alle Schäden genauestens, um so eine lückenlose Beweissicherung zu gewährleisten und eventuellen Unstimmigkeiten über das Ausmaß des Schadens vorzubeugen. Zudem berücksichtigt ein Unfallgutachten die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, die durch einen unverschuldeten Unfall auftritt. Neben den Schäden und Kosten die Ihr Auto bzw. Fahrzeug betreffen, erhalten Sie während der Reparatur Ihres Kfz einen Mietwagen bzw. eine Ausfallentschädigung. Der aber wahrscheinlich größte Vorteil eines Unfallgutachtens besteht letztlich darin, dass Sie sich auf Wunsch Ihre Schadenersatzansprüche über die sogenannte „fiktive Abrechnung“ auszahlen lassen können. Somit können Sie über die von der gegnerischen Versicherung ausbezahlte Summe frei verfügen und selbst entscheiden ob Sie Ihr Kfz reparieren oder nicht.
Nein, selbstverständlich nicht. Natürlich dürfen Sie auch gerne zu Uns kommen, aber unser Service beinhaltet, dass wir bei einem Gutachten nach Ihrem Unfall oder einer anderen Dienstleistung immer zu Ihnen oder Ihrem Wunschort kommen. Dieser darf neben Ihrem Zuhause, auch die Werkstatt Ihres Vertrauens, die Arbeitsstelle oder ein anderer Ort sein, an dem die Begutachtung eines Schadens nach einem Unfall möglich ist. Als moderne Kfz-Gutachter aus Mainz tragen wir alle notwendigen Gerätschaften stets mit Uns in unseren Fahrzeugen. Somit können wir Ihr Unfallgutachten, selbst an einer vielbefahrenen Straße, ungehindert aufnehmen.
Ein Unfallgutachten beinhaltet mehrere essentielle Punkte, die der Sicherung der Beweislage und der Forderung Ihrer Schadenersatzansprüche dienen. Unter Anderem sind die wichtigsten Aspekte: Eine ausdrucksstarke Fotodokumentation, eine detaillierte Kostenkalkulation, der Reparaturweg und die Reparaturdauer, eine Bewertung Ihres Fahrzeugs, Details zur Wertminderung bzw. -verbesserung, Einzelheiten zum Restwert Ihres Fahrzeugs, Angaben zur Entschädigung bei Nutzungsausfall, die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens und ein Diagnoseprotokoll zur Fahrzeugelektronik, sofern es diesem bedarf.
Alle individuellen An- und Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug werden als wertsteigernde Faktoren berücksichtigt und mit in das Unfallgutachten aufgenommen. Die Änderungen an Ihrem Kfz wirken sich im Falle eines unverschuldeten Unfalls meist positiv auf das Gutachten aus und können die Summe Ihrer Schadenersatzansprüche somit erhöhen.
Nicht sehr lange – In der Regel beläuft sich eine Begutachtung auf 30-45 Minuten. Bei einem Besuch von uns bei Ihnen vor Ort, erwartet Sie außer einem kleinen Smalltalk und der Aufnahme des Schadens nichts weiter.
Nein, das müssen Sie nicht – Nach der Aufnahme und Erstellung des Unfallgutachtens melden wir uns zeitnah bei Ihnen und lassen Ihnen dieses zukommen. Zeitgleich erhält unsere Partnerkanzlei (auf Ihren Wunsch) das Gutachten sowie alle notwendigen Unterlagen und kümmert sich um die Einforderung Ihrer Schadenersatzansprüche – Sie können sich also entspannt zurücklehnen, während wir Sie auf dem Laufenden halten.

Das hängt zwar von ein paar Faktoren ab, aber im Grunde ist die ausschlaggebende Zeit die der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung. Je schneller diese sind, desto schneller ist Ihr Schaden abgewickelt. Erfahrungswerte zeigen, dass die Auszahlung Ihrer Schadenersatzansprüche in der Regel nach 2-8 Wochen erfolgt.

Die Antwort ist ja! Im Falle eines unverschuldeten Unfalls an Ihrem Kfz, haben Sie das uneingeschränkte Recht einen selbst gewählten Kfz-Gutachter bzw. -Sachverständigen für die Erstellung Ihres Gutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung wird Sie als Geschädigten in jedem Fall kontaktieren und einen Kfz-Gutachter aus eigenem Hause zu Ihnen schicken wollen. Da diese Gutachter allerdings im Sinne einer Partei oder besser gesagt in Ihrem eigenen Interesse handeln, fallen deren Unfallgutachten meist geringer aus um etwaige Kosten zu minimieren. Lassen Sie sich in solch einem Fall nicht verwirren und bestehen Sie in jedem Fall darauf einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der in Ihrem Sinne handelt.

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