Was mir nach einem unverschuldeten Unfall zusteht
Ihre Rechte im Schadenfall
Mo–So 24/7 erreichbar
Ihre Rechte als Geschädigte/r eines Unfalls
Ihre Rechte – kompakt
- Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter
- Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt des Vertrauens
- Freie Entscheidung – Reparieren oder den Schaden ausbezahlen lassen
Schadenaufnahme durch einen freien Kfz-Sachverständigen
Als Geschädigte/r eines Unfalls ist es Ihr grundsätzliches Recht einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen, um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Abwicklung des Schadens durch einen Rechtsanwalt
Um sich auch wirklich um nichts kümmern zu müssen, dürfen Sie zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten und wir bieten Ihnen die Abwicklung über unsere renommierte Partnerkanzlei an.
Übernahme aller Kosten durch die gegnerische Versicherung
Sie trifft keine Schuld am Unfall? – Dann müssen Sie auch nichts bezahlen.
Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für einen Kfz-Gutachter, einen Anwalt, einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall (bei Reparatur) und selbstverständlich all Ihre Schadenersatzansprüche.
Kfz-Sachverständige der Gegnerseite (!)
Aufgepasst! – denn die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen Sie zu kontaktieren und Ihre Schadensumme zu reduzieren.
Lesen Sie deshalb unseren Ratgeber zum richtigen Verhalten nach einem Unfall!
JETZT UNVERBINDLICH ANRUFEN
24/7-Unfallsoforthilfe
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Sollten nach einem unverschuldeten Unfall körperliche oder psychische Schäden davongetragen haben, können Sie diese ebenfalls in Form von Schadenersatz geltend gemacht werden. Hierzu ist es wichtig, die Beschwerden direkt bei einem entsprechenden Arzt feststellen zu lassen.
Die Atteste bzw. Bescheinigungen erhält der Sie vertretende Rechtsanwalt und kümmert sich um alles Weitere.
Reparatur Ihres Kfz in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt des Vertrauens reparieren lassen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen hier nichts vorschreiben, lassen Sie sich nicht verunsichern.
Sie kennen keine Werkstätten? – Wir empfehlen Ihnen die Richtigen.
Auszahlung des Schadens ohne Reparatur
Sie möchten den Schaden nicht reparieren lassen? – Kein Problem.
Als Geschädigte/r haben Sie das Recht zu entscheiden, ob die Schadensumme für die Reparatur eingesetzt wird oder nicht.
Wenn Sie sich für eine Auszahlung entscheiden, wird lediglich die MwSt. nicht erstattet.
Im Falle eines Totalschadens
Keine Sorge – Auch im Falle eines Totalschadens (Reparaturkosten höher als eigentlicher Wert des Fahrzeugs) bekommen Sie Ihren Schadenersatz. In diesem Fall wird lediglich der Restwert Ihres Fahrzeugs (beschädigt) von der Höhe des Schadens abgezogen.
Folglich: Reparaturkosten minus Schrottwert gleich Ihr Schadenersatz.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Erfahren Sie alles über unsere anderen Leistungen.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit kostenlos und unverbindlich.
Bleiben Sie auf der Spur nach Wissen im Verkehr.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Geschädigte/r und mehr.
Lernen Sie unsere Kfz-Gutachter besser kennen.
Gewinnen Sie einen Eindruck von unserer Erfahrung und Expertise.
Das sagen unsere Kunden
Vertrauen Sie auf zahlreiche zufriedene Kundenbewertungen.